Häufige Fragen zum Booking

Informationen für Veranstalter

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Buchung & Planung

Um Ihnen die Planung zu erleichtern, finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen zum Booking und zu den Anforderungen der Bands. So erhalten Sie frühzeitig Klarheit über die Voraussetzungen für einen Auftritt. Die Durchführung der Veranstaltung liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Veranstalters.

Die folgenden FAQs dienen der Orientierung und unterstützen eine transparente Zusammenarbeit. Individuelle Absprachen bleiben selbstverständlich möglich.

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Hier steht Ihr Inhalt. Bearbeiten oder entfernen Sie diesen Text direkt hier oder in den Inhaltseinstellungen des Moduls. Sie können außerdem jedes Detail dieses Inhalts in den Designeinstellungen des Moduls gestalten und sogar benutzerdefiniertes CSS in den erweiterten Einstellungen anwenden.

Wie weit im Voraus sollten wir einen Termin anfragen?

Eine Anfrage sollte idealerweise 6 - 12 Monate im Voraus erfolgen, um eine verlässliche Planung zu ermöglichen. Auch kurzfristige Anfragen prüfen wir selbstverständlich nach Verfügbarkeit.

Wie läuft der Booking-Prozess nach einer Anfrage ab?

Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Verfügbarkeit und stimmen die grundlegenden Rahmenbedingungen mit Ihnen ab. Bei Einigung erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Buchung mit einem Künstlervertrag.

Ab wann gilt ein Termin als verbindlich bestätigt?

Ein Termin gilt als verbindlich, sobald der Künstlervertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde.

Gibt es feste Ansprechpartner für die organisatorische und technische Abstimmung?

Für die Abstimmung werden auf beiden Seiten feste Ansprechpartner benannt.

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Technische Voraussetzungen & Bühnenausstattung

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Welche Ton- und Lichttechnik stellen wir als Veranstalter bereit?

Die Bereitstellung und Betreuung einer für die Veranstaltung geeigneten PA- und Lichtanlage erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter.

Wer betreut die Ton- und Lichttechnik während der Veranstaltung?

Die technische Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal des Veranstalters oder durch von ihm beauftragte Dienstleister.

Welche Anforderungen bestehen an Bühne, Stromversorgung und Platzbedarf?

Erforderlich sind eine ausreichend dimensionierte Bühne sowie eine sichere und normgerechte Stromversorgung entsprechend den technischen Vorgaben.

Erhalten wir vorab einen technischen Rider der Bands?

Ja, ein technischer Rider wird rechtzeitig vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt und bildet die Grundlage für die technische Abstimmung.

Ist für den Auftritt ein Klavier erforderlich?

Nur für das Blues-Quartett BLUES MOOD ist ein akustisches Klavier oder ein Flügel erforderlich (kein E-Piano). Das Instrument muss für das Konzert gestimmt sein.

Können die Bands auch rein akustisch (ohne Soundtechnik) auftreten?

Ja, für bestimmte Veranstaltungsformate sind auch rein akustische Auftritte nach Absprache möglich.

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Rechtliches & Abgaben

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Wer übernimmt die Anmeldung und Abrechnung bei der GEMA?

Die Anmeldung und Abrechnung bei der GEMA erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter gemäß den geltenden Bestimmungen.

Wer reicht die Setliste bei der Gema ein?

Im Nachgang des Konzerts reichen wir die Setliste online bei der Gema ein. Der Veranstalter erhält darüber einen Beleg.

Welche Verpflichtungen entstehen gegenüber der Künstlersozialkasse?

Konzertgagen sind KSK-relevante Honorare. Daher sind sie vom Veranstalter nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben zu melden und abzurechnen.

Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgt die Buchung?

Die Buchung erfolgt auf Basis eines schriftlichen Künstlervertrags.

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Werbung & Kommunikation

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Welche Werbemittel werden für gebuchte Konzerte zur Verfügung gestellt?

Für die Bewerbung stellen wir nach Buchungsbestätigung geeignetes Bild- und Textmaterial zur Verfügung sowie Plakat- und Flyer-Vorlagen.

Ab wann können wir mit der Bewerbung der Veranstaltung beginnen?

Die Bewerbung kann nach verbindlicher Buchungsbestätigung erfolgen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Wie erfolgt die Abstimmung zu Presse- und Online-Ankündigungen?

Die Abstimmung erfolgt im direkten Austausch zwischen Veranstalter und Booking-Ansprechpartner.

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Konzertgage & organisatorische Kosten

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Wie hoch ist die Konzertgage?

Die Höhe der Konzertgage wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Jedes Engagement hat seine individuellen Rahmenbedingungen. Feste Listenpreise können daher nicht angegeben werden. 

Fällt eine zusätzliche Booking-Gebühr an?

Nein, eine zusätzliche Booking-Gebühr wird nicht berechnet.

Wer übernimmt die Reisekosten?

Die Reisekosten werden als individuell kalkulierter Pauschalbetrag zu der Konzertgage addiert. Der vereinbarte Gesamtbetrag ist vom Veranstalter zu übernehmen.

Welche Rahmenbedingungen gelten für Unterkunft und Catering?

Unterkunft und Verpflegung für die Band werden vom Veranstalter eingeplant und übernommen. Umfang und Details werden individuell vertraglich abgestimmt.

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Was andere sagen:

„Die Zusammenarbeit mit Blues Booking war reibungslos und professionell. Das Konzert von DUNN DONOHUE WENDLING hat perfekt zu unserem Veranstaltungskonzept gepasst und kam hervorragend an“

– Susanne Hodeib, Project Manager, Baden-Baden Events GmbH